Mirko Tasch
Experte für Datenschutz in der Immobilienbranche
Viele Immobilienmakler machen häufig Foto- oder Filmaufnahmen um die zu vermietenden oder zu verkaufenden Objekte besser vermarkten zu können. Diese Aufnahmen werden dann auf die Webseite des Immobilienmaklers gestellt oder auch in den sozialen Medien wie Facebook, YouTube oder Google+ verbreitet um eine möglichst hohe Anzahl an potentiellen Interessenten zu erreichen.
Dabei wird häufig vergessen, dass für diese Aufnahmen eine entsprechende freiwillige Einverständniserklärung notwendig ist, da es sich hier um die Privaträume handelt. Viele Makler haben dies entsprechend in den Maklerverträgen stehen, jedoch gilt dies nicht, wenn es sich um die Räumlichkeiten eines Mieters handelt, der noch in der Wohnung bzw. in dem Haus wohnt. Dieser muss entsprechend auch sein Einverständnis für die Aufnahmen geben. Meist verläuft dieses auf mündlicher Basis, jedoch sollte hier ein schriftliche freiwillige Einverständniserklärung eingeholt werden.
Ist ein Objekt neu verkauft oder an einen neuen Mieter vermietet, so ist das Geschäft entsprechend abgewickelt.
Viele Makler behalten die Objekte trotzdem weiterhin zu Werbezweicken mit allen Aufnahmen auf Ihrer Webseite bzw. in den sozialen Medien und legen nur einen Balken mit dem Vermerk “Verkauft” oder “Vermietet” über die Aufnahme / Aufnahmen, damit aufgezeigt werden kann, was man geleistet hat.
Als Grundlage kann jedoch nun nicht mehr der Maklervertrag bzw. die Einverständniserklärungen genommen werden, die man bis zu diesem Zeitpunkt genommen hat, da ja ein Eigentümer-Wechsel stattgefunden hat, bzw. ein anderer Mieter in dem Objekt wohnt.
Schlussfolgernd benötigt man vom neuen Eigentümer bzw. neuen Mieter eine entsprechende freiwillige Einverständniserklärung zur weiteren Benutzung der Aufnahmen zu Werbezwecken. Wird diese erteilt, hat der neue Eigentümer oder Mieter selbstverständlich jederzeit das Recht diese Einverständniserklärung zu widerrufen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie als Immobilienmakler alle Datenschutz-Anforderungen erfüllt kontaktieren Sie uns einfach.
Wir helfen Ihnen gern!