Die DSGVO kommt immer näher

Die DSGVO kommt immer näher. Der Umsetzungstermin für die EU-Datenschutzgrundverordnung liegt nun kein Jahr mehr in der Zukunft. Unternehmen müssen sich bis zum 25. Mai 2018 auf diese eu-weite Vereinheitlichung des Datenschutzes umgestellt haben, ansonsten drohen stark erhöhte Bußgelder.

Dies notwendigen Anpassungen bzw. den Aufbau des Datenschutzes falls er noch gar nicht vorhanden ist, sollten Unternehmen nun nicht mehr auf die lange Bank schieben, da es viele neue Regelungen und Anforderungen gegenüber der bisherigen deutschen Gesetzgebung gibt und sehr stark erhöhte Bußgelder in der EU-DSGVO drohen können. Die entsprechende verbleibende Übergangszeit sollte nun konstruktiv und effizient von Unternehmen genutzt werden um die eigenen Prozesse zu analysieren um sie an die neuen Gegebenheiten der Verordnung anzupassen.

Es gibt viel zu tun!

Viele Sachverhalten ändern sich oder bekommen einen anderen Stellenwert in der DSGVO. Diese Veränderungen müssen nun angegangen werden.

Hier ein kleiner Auszug aus den Veränderungen:

  • Erhöhung der Anforderungen an die informierte, freiwilligen Einwilligung
  • Anforderung an den Widerruf wurden gesenkt
  • Dokumentation der Risikoeinschätzung
  • Erweiterung der Informations- und Auskunftspflichten
  • Portabilitätsverpflichtung
  • Erhöhung der Verantwortung bei Auftragsverarbeitern
  • Ausweitung der Meldepflicht bei Datenpannen
  • Verschärftes Kopplungsverbot
  • Bußgelder wurden stark erhöht

Nicht die Dienstleister vergessen!

Bitte beachten Sie dabei auch, dass an einigen Stellen des Umstellungsprozesses gegebenenfalls Zuarbeiten von Ihren Dienstleistern erfolgen müssen bzw. eine Zusammenarbeit notwendig macht, wenn diese Dienstleister für Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet. Auch diese Zusammenarbeit wird Zeit in Anspruch nehmen, so daß schnell ein paar Wochen ins Land gehen. Setzen Sie sich entsprechend früh mit Ihren Dienstleistern in Verbindung um auftretende Probleme im Datenschutz weitestgehend aus dem Weg zu gehen.

Falls Sie selbst als Dienstleister für andere Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, so sollten Sie sich die entsprechenden Passagen in der EU-DSGVO dringend anschauen, da auch für die als Auftragsverarbeiter neue Regelungen in Kraft treten.

Wir unterstützen Sie!

Falls Sie auf diesem Weg Unterstützung benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie bei der Umstellung bzw. dem Aufbau Ihres Datenschutzes mit unseren versierten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Datenschutzauditoren.

Die DSGVO kommt immer näher – jetzt agieren statt später reagieren zu müssen!

Haben Sie noch Fragen?

Unser Experte und Spezialist dieses Themas beantwortet gerne Ihre Fragen!