Ein ereignisreiches Jahr beim Datenschutz

Für uns waren die Einführung der Datenschutzgrundverordnung und die des Bundesdatenschutzgesetzes-neu die wichtigsten Ereignisse des Jahres im Bereich Datenschutz; auch wenn bis zum Inkrafttreten der EU-DSGVO noch ein paar wenige Monate vergehen werden.

Gefeiert als Meilensteine im Datenschutz, gefürchtet wegen des hohen administrativen Aufwandes und der zu erwartenden hohen Strafen, rückt die EU-Datenschutzverordnung immer mehr in den Fokus der Unternehmensführung.

Wir haben uns im laufenden Jahr mit vielen Themen zur EU-DSGVO auseinandergesetzt. IT-Grundschutz, technisch organisatorisch Maßnahmen, Haftungsregelungen und Notfallregelungen sind nur einige der Dinge mit denen wir uns beschäftigt haben und die wir versucht haben Ihnen näher zu bringen.

Ein Jahr geht zu Ende, welches mit vielen Ereignissen im Bereich Datenschutz aufwarten konnte.

Auch im neuen Jahr werden wir Themen aufgreifen und diese näher beleuchten um Sie zu Unterstützen. Für Unternehmen die sich jedoch bislang noch nicht mit der EU-DSGVO auseinandergesetzt haben, wird die Zeit knapp. Bis um 25.05.18 müssen in den Unternehmen die neuen Regelungen zum Datenschutz eingeführt und umgesetzt sein. Im Mai erst mit der Umsetzung zu beginnen wird dann viele Unternehmer vor ein Problem stellen.

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben lässt sich auch bei größtmöglicher Kompetenz des Datenschutzbeauftragten nicht aus dem Ärmel schütteln, insofern dann kurzfristig ein solcher zur Verfügung steht. Die interne Prüfung des Unternehmens, das Sammeln und Zusammenführen der Dokumente, die Abwägung und Umsetzung der Vorgaben im Betrieb…ein Datenschutzbeauftragter sollte über ausreichend Fachkompetenz, Erfahrung und die Orientierung zur Praxis verfügen um diese Hürden zu meistern. Kurzfristig einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten „auszubilden“ und Ihm diese Arbeit aufzubürden wird dem Unternehmen nicht gerecht werden. Auch befreit dieses Vorgehen die Geschäftsführung als verantwortliche Stelle nicht vor dem zu erwartenden Regress der Behörden.

Schließen wir das Jahr in Ruhe ab. Genießen wir die Feiertage und kommen etwas zur Ruhe. Und einer der Vorsätze für das Neue Jahr 2018 könnte dann sein, sich für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung die Zeit zu nehmen die Notwendig ist, um die Einführung und Umsetzung datenschutzkonform anzugehen.

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Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen alle Datenschutz-Anforderungen erfüllt oder Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gern!

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