Abwägung: IT-ler oder Rechtsanwalt für den Datenschutz

Diese Frage kann man nicht so einfach beantworten und muss verschiedene Aspekte betrachten ob man eher einen IT’ler oder Rechtsanwalt für den Datenschutz nehmen sollte.

Will man den Datenschutz im Unternehmen ernsthaft betreiben und sich entsprechend datenschutz-konform aufstellen, ist es wichtig einen Experten für den Datenschutz an der Hand zu haben.

Hierbei ist es erst einmal egal, ob der Experte von der IT-Seite oder der Rechtsseite kommt. Manchmal gibt es auch Datenschutz-Experten, die weder aus dem Fachgebiet der IT noch aus dem Fachgebiet des Rechts kommen.

Wichtig ist dabei nur, dass eine entsprechende Praxis und Knowhow im Datenschutz vorhanden ist und sich die Person des Vertrauens auf beiden Gebieten sehr gut auskennt und den Datenschutz auch richtig umsetzen kann um das Unternehmen in einen datenschutz-konformen Stand zu bringen und dieses Niveau auch zu halten. Nur aufgrund dieser Qualifikationen können Geldbußen und Abmahnungen in der Regel ausgeschlossen werden.

Die drei Arten von Datenschutzbeauftragten

In der Regel gibt es drei Arten von Datenschutzbeauftragten, die man findet. Natürlich kann es auch weitere Arten geben, aber diese sind die am häufigsten anzutreffenden:

  1. Der IT’ler

Datenschutzbeauftragte, die von der IT-Seite kommend sich weitergebildet haben, sind in der Regel mit der technischen Seite vertraut, welche ein wichtiger und großer Bestandteil des Datenschutzes ist und wissen wie man die technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen aufbauen muss um datenschutz-konform zu sein. Sie können Risiken von der IT abschätzen und entsprechende Maßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit beurteilen und ggf. Änderungen aufgrund Ihres Wissens einfließen lassen.

Ist ein entsprechender Datenschutzbeauftragter langjährig tätig, so ist er normalerweise in der Lage die entsprechenden Gesetze / Vorschriften zu lesen und zu interpretieren, so dass es kein Problem darstellt, dass er kein Jurist ist. Dabei ist zu beachten, dass der IT’ler keine Rechtsberatung durchführen darf.

  1. Der Rechtsanwalt

Datenschutzbeauftragte, die von der Rechtsseite kommen, sind oft bereits Fachanwälte für IT-Recht und haben eine weitere Zusatzqualifikation zum Datenschutzbeauftragten gemacht. Einen entsprechenden Fachanwalt für Datenschutz gibt es nach momentanen Stand noch nicht.

Diese Datenschutzbeauftragten können selbstverständlich Gesetze lesen und interpretieren und können aufgrund ihres Berufes auch rechtsberatend tätig sein. Rechtsanwälte, müssen sich meistens jedoch in die technische Welt der IT / IT-Sicherheit einarbeiten, was in der Regel einige Zeit benötigt. Ein langjähriger Datenschutzbeauftragter von der Rechtsseite kann normalerweise diesen Bereich aufgrund seiner Praxiserfahrung sehr gut abdecken.

Eine entsprechende Auswahl von Fachanwälten für IT-Recht kann man z.B. auf www.fachanwalt.de finden.

  1. Kein IT’ler, kein Rechtsanwalt

Die dritte Art von Datenschutzbeauftragten, die man meist als interne Datenschutzbeauftragte im Unternehmen antrifft und nicht als externe Berater, sind aufgrund ihrer Ausbildung meistens keine IT’ler oder Rechtsanwälte. Diese Art hat es in der Regel schwieriger als die anderen beiden, da das Knowhow in beiden Gebieten aufgebaut werden muss. Hier ist es zumindest in der Anfangszeit ratsam sich durch die beiden anderen Experten unterstützen zu lassen, bis ein entsprechendes Knowhow aufgebaut worden ist.

Fazit

Für ein Unternehmen macht es in der Regel Sinn einen Experten für den Datenschutz zu nehmen, der aus den ersten beiden Bereichen kommt, da hier das Fachwissen zumindest in einem wichtigen Teilbereich von der Pike auf gelernt wurde. Hierbei macht es aber auch die Kombination. Viele Experten im Datenschutz arbeiten dabei Hand in Hand zusammen. Ein guter Datenschutzbeauftragter von der IT-Seite holt sich von Zeit zu Zeit Rat bei einem Rechtsanwalt um mit diesem Sachverhalte zu besprechen. Genauso holt ein Rechtsanwalt sich regelmäßigen Rat von einem IT-Kollegen ein, wenn es um die Technik geht.

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