Offene Kontaktlisten in Gaststätten – die ersten Bußgeldverfahren
Cafes, Restaurants und andere Gewerbebetriebe müssen aktuell Kontaktdaten ihrer Gäste erheben. Der Grund ist die Nachvollziehbarkeit der Infektionskette bei einer möglichen Corona-Infektion. Dafür werden den Gästen entsprechende Kontaktblätter bzw. Kontaktlisten bereitgestellt. Dass diese jedoch des Öfteren nicht datenschutzkonform sind, hat der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit kürzlich bei Kontrollen feststellen müssen.
Stichprobenkontrollen des HmbBfDI
Im Juni wurden vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (HmbBfDI) Stichprobenkontrollen in 100 Gewerbe- und Gaststättenbetrieben durchgeführt. Hierbei wurde jedoch lt. dem HmbBfDI der Schwerpunkt auf die Beratung und Sensibilisierung gelegt und nicht darauf, die Unternehmen abzustrafen.
Bei den Kontrollen wurde festgestellt, dass ca. ein Drittel der geprüften Unternehmen unzulässige offene Listen verwendete. Die Betriebe wurden entsprechend informiert und gleichzeitig in Bezug auf den Missbrauch und die Gefahren beraten. Die Aufsichtsbehörde übergab auch entsprechendes Informationsmaterial inklusive eines Musterformulars, so dass sich die Betriebe ohne große Mühe datenschutzkonform ausrichten konnten.
Nachkontrollen und Bußgeldverfahren
Auf eine Stichprobenkontrolle mit einem negativen Ergebnis muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden.
Dies tat das HmbBfDI nun und kam zu dem erfreulichen Ergebnis, dass die große Anzahl an Betrieben den Hinweisen gefolgt ist und die Erhebung entsprechend angepasst hat. Nur in 4 Restaurants wurden die Hinweise missachtet und nicht darauf reagiert. Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wird nun eingeleitet.
Quelle und detaillierte Pressemitteilung des HmbBfDI
Fazit
Die wirtschaftlich schweren Zeiten der Gastronomie und anderen Branchen sind kein Grund den Datenschutz zu vernachlässigen. Auch andere Aufsichtsbehörden werden wie die Hamburger diese Datenerhebungen begutachten. Gaststätten & Co. sollten sollten – auch in den aktuell schwierigen Zeiten – den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten der Gäste nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Kontaktdaten müssen vertraulich behandelt werden.
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