Privacy Shield vor dem Aus?

Bislang wurde davon ausgegangen das das im letzten Jahr zustande gekommene Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union den Datenschutz die Mitbürger ausreichend Regelt. Und selbst da sind die Gerichtshöfe noch zu keinem Abschließendem Urteil gekommen.

Das vor kurzem erlassene Dekret zur „Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“ verschärft vor allem Einwanderungsgesetze in die USA, regelt jedoch in Abschnitt 14 auch den Umgang mit personenbezogenen Daten von Nicht-US-Bürgern, also auch der EU.

„Die Behörden haben im Einklang mit dem anwendbaren Recht dafür zu sorgen, dass ihre Datenschutzrichtlinien Personen, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche ständige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausschließen.“, so im Dekret des US-Präsidenten.

Hier geht es vor allem um die Geheimdienste CIA und NSA. Wenn die „Freundschaftlichen“ Verbindungen und Vertragsregularien ausreichen, um nicht nur potenzielle Gegner aus zu spionieren, sondern auch Mitglieder von führenden EU Politikern und millionenfach Telefongespräche der EU-Bürger zu überwachen, was bedeutet diese Dekret in der Umsetzung für uns? Dass EU-Unternehmen durchaus auch als Gegner zählen, welche die amerikanische Wirtschaft bedrohen und somit überwacht werden müssen ist auch ein offenes Geheimnis.

Dienen die Gerichte in den USA auch den Daten der EU-Bürger als letzte Bollwerk der Datensicherheit?

Viele Unternehmen aus den USA arbeiten Global, erheben immer mehr Daten, Verarbeiten und Speichern diese und Übertragen diese In die USA. Selbst bei Verarbeitung in Mitgliedstaaten der EU werden die Datensicherungen oftmals aus „Sicherheitsgründen“ in das Heimatland des Unternehmens ausgelagert. Bislang war das mit dem Privacy Shield geregelt. Diese Regelung gilt es nunmehr zu überdenken.

Datenschutzorganisationen und Vereinigungen laufen Sturm. Es ist zu befürchten, dass die partiellen Sicherungen des Datenschutzes für Nicht-Amerikaner bei der geheimdienstlichen Überwachung außer Kraft gesetzt werden. Auch wenn dies noch nicht geschehen ist, warnen schon jetzt maßgebliche Vertreter der US-Politik und -Wirtschaft, vor einem solchen Schritt, denn spätestens damit würden die US-Zusicherungen, darunter die Erklärung des US-Geheimdienstkoordinators im Rahmen der Privacy Shield-Verhandlungen obsolet.

Die Datenschutzbehörden sind auch gefragt, denn der Europäische Gerichtshof hat Ihnen in seiner Safe Harbour-Entscheidung auferlegt, Zweifeln an einem angemessenen Datenschutzniveau selbstständig nachzugehen und damit nicht auf eine entsprechende Feststellung der Kommission zu warten.

Angemessenes Datenschutzniveau

Voraussetzung für die Übermittlung ist ein „angemessenes Datenschutzniveau“, also ein dem EU-Recht gleichwertiger Schutz für die in die USA transferierten personenbezogenen Daten. In wieweit das zum momentanen Zeitpunkt gegeben ist ungewiss.

Alles in Allem sind die Zeiten nicht einfacher geworden. Letztendlich werde Gerichte und die Politik Entscheidungen treffen müssen und für uns ist abwarten die Devise.

Quellen: https://www.eaid-berlin.de/?p=1591

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Amerika-mauert-sich-ein-Privacy-Shield-vor-dem-Aus-3609712.html

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