Wohnungsbaugesellschaften missachten den Datenschutz

Vor kurzen wurde ich auf folgendes, jetzt auch durch die Aufsichtsbehörde beanstandetes Problem aufmerksam: Wohnungsbaugesellschaften missachten den Datenschutz.

Die Frage die sich jetzt stellt ist: warum?

Mit dem Verlassen des sicheren Hafens im Bereich Datenschutz gefährdet solche ein Unternehmer nicht nur die Daten seiner Kunde, sondern unmittelbar sein Unternehmen.

Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden in Interessenten- und Suchformularen persönliche Daten erfasst und unverschlüsselt über das Internet übertragen. Dazu gehörten teils hochsensible Daten wie etwa Angaben über Einkommen, Arbeitsverhältnis und Sozialleistungen.

Ein möglichst starker Schutz der personenbezogenen Daten von Kunden und Interessenten – lange wurde dieses Anliegen entweder als selbstverständlich vorausgesetzt oder weitgehend ignoriert. Zwar setzte sich unter Datenschützern schon vor Jahren eine Sicht durch, nach dem guter Datenschutz nicht bloßer (hemmender) Wettbewerbsfaktor sein solle, sondern vielmehr Wettbewerbsvorteil.

Die Wichtigkeit von Technischen und organisatorischen Maßnahmen

Die gesetzliche Grundlage einer Pflicht zur Verschlüsselung der Daten lässt sich aus § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. § 13 Abs. 7 TMG herleiten. Demnach müssen öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, ihnen zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um diese Daten zu schützen. In der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG werden die zu treffenden Maßnahmen wiederum konkretisiert. Insbesondere sollen die Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Anlage Nr. 4 – Weitergabekontrolle). Die Verwendung eines Verschlüsselungsverfahrens, welches dem Stand der Technik entspricht, wird am Ende der Anlage ausdrücklich als mögliche Maßnahme zur Erfüllung der Vorgaben des § 9 BDSG genannt.

Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch machte deutlich, dass persönliche Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen auf keinen Fall unverschlüsselt über das Internet übertragen werden dürften. Eine Transportverschlüsselung nach dem neuesten Stand der Technik sei verpflichtend, so Ronellenfitsch weiter, viele Wohnungsbaugesellschaften verwendeten jedoch noch keine, oder veraltete Verschlüsselungsverfahren.

Der Vorfall könnte für einige der Gesellschaften somit nun ein Nachspiel haben, denn die Daten-schutzbeauftragten der Bundesländer erklärten, diesen Fällen nachgehen zu wollen. Gleichzeitig machten sie jedoch auch deutlich, dass ihnen die Ressourcen fehlten um eine flächendeckende Kontrolle von Anbietern durchzuführen. Dessen ungeachtet, erklärte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, derzeit eine Massenprüfung von Websites vorzubereiten.

Fest steht, dass das Thema Datenschutz in Zukunft weiterhin an Bedeutung gewinnen wird und sich die Unternehmen bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben einer erhöhten Abmahngefahr aussetzen.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mangelnder-datenschutz-fuer-wohnungssuchende-14484176.html

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