Zulässigkeit einer Videoüberwachung in einer Apotheke

Eine Videoüberwachung in Apotheken kann begrenzt zulässig sein. Allerdings sind strenge Anforderungen zu beachten. Eine Beobachtung im öffentlichen Verkaufsraum ist ohne Vorliegen einer besonderen Gefährdungslage nicht zulässig. Eine Überwachung des Betäubungsmittelschranks wurde vom Gericht als zulässig beurteilt, weil nur die Mitarbeiter betroffen seien und diese in eine Überwachung eingewilligt haben.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 29.01.2016, Az.: 1 K 1122/14

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