Datenerhebung und Verwendung ein Negativbeispiel aus dem täglichen Leben

Jeder Dienstleister erhebt Daten seiner Kunden. Verarbeitet Sie um Aufträge zu erfüllen, die Betriebsabläufe zu verbessern und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

Natürlich kann ich diese Daten auch nutzen um mein Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Zahlungsmoral, Scoring, abfragen bei Schufa… alles Mögliche Verfahren die ich Legal nutzen kann um mein Unternehmen zu Schützen.

Doch wie sieht es denn mit anderen Daten aus die mir zur Verfügung stehen?

Ein besonders bemerkenswerter Fall soll ja bei einem Dienstanbieter für Fahrdienste im Einsatz sein. Es heißt es kommt dort eine Software zum Einsatz die Kunden herausfiltern, die „den Dienst betrügerisch nutzen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beachten, für die Konkurrenz spionieren oder die Fahrer körperlich bedrohen könnten. Das gelte auch für „Konkurrenten, die mit öffentlichen Stellen zusammenarbeiten, um Fahrer in Fallen zu locken.“ Das Unternehmen wertet zur Enttarnung von potenziell gefährlichen Kunden Kreditkarteninformationen aus, durchsucht Social-Media-Seiten und nutzt auch GPS-Daten. So kann man zum Beispiel sehen, ob sich jemand öfters im Gebäude einer Straßenverkehrsbehörde aufhält. Als verdächtig gelte auch jemand, der nur immer wieder die Uber App öffnet, aber keine Fahrten bucht.

Das Unternehmen versucht sich und seine „Mitarbeiter“ ja nur zu schützen! Und so sollen angeblich Bewegungsprofile erstellt und Kunden gefiltert werden.

Doch genau davor soll und der Datenschutz und die Datenschutzgesetze Schützen. Auch wenn ich einen bestimmten Dienst nutze, ein Tool gebrauche oder anderweitig Daten zur Verfügung stelle.

Ich möchte mich darauf verlassen können das niemand Daten gleich welcher Art nutzt, um mich zu schädigen oder zu benachteiligen. Hier verlasse ich mich auf die Gesetze und die Aufsichtsbehörden um Schaden ab zu wenden.

Natürlich gilt da auch Umgekehrt. Jedes gewissenhafte Unternehmen möchte sicherstellen, dass es die Daten auch in der Weise nutzt die erlaubt ist um Schaden von seinem Unternehmen abzuweisen. Die Anforderungen dazu sind Vielfältig. Verfahren müssen Definiert werden, Verträge müssen geschlossen und überprüft werden. Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung müssen evtl. zusätzlich abgeschlossen werden. Eine Gefahrenanalyse in besonderen Fällen ist ebenfalls durch zu führen.

Viele, gerade kleine- und mittelständische Unternehmen fragen sich zwischenzeitlich wie sie sich da noch auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren sollen. Doch hier gibt es natürlich Abhilfe. Wenden Sie sich vorab an den Datenschutzbeauftragten Ihres Vertrauens. Sichern Sie Ihre Unternehmensdaten, Ihre Kundendaten und stellen Sie die Datenschutzkonformität im Unternehmen sicher.

Quelle: http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/spezialsoftware-gaukelt-kontrolleuren-falsche-daten-vor-wie-uber-behoerden-in-die-irre-fuehrt/19472306.html

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