Mirko Tasch
Datenschutzbeauftragter
Ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter zur Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen eingesetzt wird ist meist eine rein firmenpolitische Entscheidung der Geschäftsführung. Die Problematik in der Bewältigung der Aufgabe ist jedoch die gleiche. Der Datenschutzbeauftragte sollte vorwiegend eine beratende und prüfende Tätigkeit in der Umsetzung der Regularien haben. Dass sich die Geschäftsleitung wünscht oder auch einfordert, dass der Datenschutzbeauftragte Dokumente selbst erstellt und/oder beschafft, wirft jedoch dabei auch einige Herausforderungen – auch zeitlicher Natur – auf.
Abhilfe schafft ein interner und fachlich kompetenter Ansprechpartner, der sowohl den Datenschutzbeauftragten als auch die Geschäftsleitung und die Fachbereichsleitung unterstützen kann.
Datenschutzkoordinatoren werden gewöhnlich im Datenschutz geschult und verfügen dadurch über eine gewisse Fachkunde im Bereich des Datenschutzes.
Sie sind gerade deshalb in der Lage, den Datenschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben zu unterstützen. Sie sammeln in den Fachabteilungen relevante Informationen, verwalten die Dokumentation, setzen Prozesse um und geben regelmäßige Reports an den Datenschutzbeauftragten.
Ein Datenschutzkoordinator kann da jedoch unter Umständen Abhilfe schaffen. Eine beschleunigte Umsetzung der Projekte, eine geringere Ressourcenbindung in den Fachabteilungen und ein besseres und einfacheres Arbeitsumfeld, auch für den Datenschutzbeauftragten, egal ob Voll- oder Teilzeit, sind die Vorteile eines entsprechnden Mitarbeiters.
Der Datenschutzkoordinator kann den Datenschutzbeauftragten nicht ersetzen, aber gerade auch für einen externen Datenschutzbeauftragten ist ein derartiger Ansprechpartner ein effektiver Partner in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Und gerade darauf kommt es auch der Geschäftsleitung an.
Das Aufgabenspektrum eines Datenschutzkoordinators wird in der Regel zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den Datenschutzkoordinatoren festgelegt. Dies kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.
In den meisten Unternehmen sind die Datenschutzkoordinatoren der Hauptansprechpartner für die jeweilige Fachabteilung zum Thema Datenschutz und die Hauptansprechpartner für den Datenschutzbeauftragten in der Fachabteilung.
Sie sind das Bindeglied zwischen Fachbereich und Datenschutzbeauftragter. Sie beantworten Fragen der Kollegen, schulen die Mitarbeiter in der Fachabteilung, nehmen neue Prozesse auf und dokumentieren diese. Des Weiteren arbeiten Datenschutzkoordinatoren auch in Projekten mit und unterstützen den Datenschutzbeauftragten bei übergreifenden Themen, wo sie ihr fachspezifisches Wissen mit einfließen lassen.
In größeren Unternehmen werden sehr oft Datenschutzkoordinatoren benannt, die den bestellten internen oder externen Datenschutzbeauftragten bei seiner Arbeit unterstützen. Dabei werden diese in die Datenschutz-Organisation eingebunden, um ein adäquates Datenschutz-Niveau über alle Unternehmensbereiche zu gewährleisten.
Datenschutzkoordinatoren sind zumeist der verlängerte Arm des Datenschutzbeauftragten in den Einzelbereichen oder Fachabteilungen des Unternehmens. Sie sind die Augen und Ohren des Datenschutzbeauftragten und direkt an der Operativen um Veränderungen zu erfahren und Informationen des Datenschutzbeauftragten in die Organisation hinein zu tragen.
Viele Unternehmen erfüllen nicht die Bestellpflicht in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten und wollen auch keine freiwillige Bestellung durchführen. Trotzdem müssen sich auch diese Unternehmen um den Datenschutz kümmern. Ein Weg dieses Thema trotzdem strukturiert im Unternehmen anzugehen ist einen Datenschutzkoordinator zu benennen, der sich um den Datenschutz im Unternehmen kümmert ohne offiziell bestellt zu sein.
In diesem Fall ist der Datenschutzkoordinator so zu sagen ein Datenschutzbeauftragter light, da dieser die Aufgaben übernimmt ohne die Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten zu haben.
In der Regel kann jeder Mitarbeiter zum Datenschutzkoordinator benannt werden. Feste Regeln und Bestimmungen gibt es diesbzgl. nicht. Es muss auch nicht auf entsprechende Interessenskonflikte geachtet werden, wie dies beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist. Die benannte Person sollte sich aber gerne mit der Thematik Datenschutz beschäftigen wollen und das Thema grundsätzlich interessant finden, da ansonsten kein Mehrwert für die Abteilung oder den Datenschutzbeauftragten entsteht.
Die Ausbildung des Datenschutzkoordinators übernimmt in der Regel der bestellte Datenschutzbeauftragte des Unternehmens. Dieser unterrichtet die Datenschutzkoordinatoren über die entsprechenden datenschutz-relevanten Gesetze im Unternehmen und wie diese im Unternehmen umzusetzen sind was Prozesse und Dokumentation angeht.
Des Weiteren können Datenschutzkoordinatoren auch auf externe Weiterbildungen geschickt werden, in denen diese das Wissen rund um den Datenschutz, ihre Funktion und ihre Stellung im Unternehmen detailliert dargestellt wird.
Die Rechte und Pflichten des Datenschutzkoordinators sind gesetzlich nicht festgelegt, da es in der EU-DSGVO den Begriff Datenschutzkoordinator gar nicht gibt. Die Rechte und Pflichten werden in der Regel zwischen dem Datenschutzbeauftragten / Geschäftsführung und dem Datenschutzkoordinator festgelegt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen alle Datenschutz-Anforderungen erfüllt kontaktieren Sie uns einfach.
Wir helfen Ihnen gern!