Erste Bußgelder nach Safe Harbor

Nachdem im Oktober 2015 das Safe Harbor-Abkommen durch das EUGH gekippt wurde, gab es nun die ersten Bußgelder für Unternehmen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte überprüfte 35 in Hamburg ansässige Unternehmen, die international ausgerichtet sind.

Das Ergebnis ist lt. dem Hamburger Datenschutzbeauftragten, dass eine überwiegende Mehrheit sich entsprechend neu ausgerichtet hat und den Datentransfer auf die so genannten Standardvertragsklauseln umgestellt hat. Jedoch gab es auch drei Unternehmen, die bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch keine andere Möglichkeit geschaffen haben. Gegen diese Unternehmen wurden entsprechende Bußgelder verhängt. Die Unternehmen haben sofort nach Einleitung des Bußgeldverfahrens auch auf Standardvertragsklauseln umgestellt.

Unser Tipp: Falls Sie Ihre Datenübertragung noch nicht umgestellt haben, sollten Sie dies schnellstens tun. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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