Erstes Bußgeld nach EU-DSGVO

Nun ist es passiert. Das erste Bußgeld nach der EU-DSGVO wurde in Deutschland verhängt, nachdem die EU-Datenschutzgrundverordnung bereits am 25.05.2018 ihre Wirkung entfaltet hat. Dabei hat es die Chatplattform knuddels.de getroffen. Das Online-Portal wurde im Sommer gehackt, weil lt. Berichten die Kundenpasswörter im Klartext gespeichert wurden. Durch diesen Hack wurden dann hundertausende Email-Adressen mit Passwörtern ins Internet gestellt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg verhängte nun gegen den Betreiber ein Bußgeld on Höhe von 20.000,- € wegen des Verstoßes gegen die vorgeschriebene Datensicherheit in Art.32 EU-DSGVO. Das Bußgeld ist dabei sicher auch so gering ausgefallen, da sich das Unternehmen an die entsprechenden Meldefristen gehalten hat und mit der Aufsichtsbehörde in vollen Umfang zusammen gearbeitet hat statt den Vorfall oder Einzelheiten zu vertuschen.

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