Sind Dashcam-Aufnahmen legal?
Das OLG Stuttgart hat am 18.05.16 die Zulassung eines Videobeweises mit einer sogenannten Dashcam erlaubt, bei welchen ein dritter Verkehrsteilnehmer mit eben dieser Technik den Regelverstoß zufällig aufgenommen hat.
Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass diese Aufnahmen zumindest zulässig sind bei der Verfolgung von schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten wie sie in diesem Fall vorliegen. Damit bestätigte das OLG das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen, wo der Betroffene eine Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot erhalten hatte. Die Tat konnte nur durch die Aufnahmen der Dashcam nachgewiesen werden, die ein anderer Verkehrsteilnehmer ohne Anlass aufgenommen hatte.
Da Videoaufnahmen lt. BDSG §6b nur in engen Grenzen zuläßt ist nun interessant, wie andere Gerichte dies beurteilen werden und ob von nun an Aufnahmen mit der Dashcam grundsätzlich erlaubt werden.