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Unternehmen – Aufgepasst beim “Gefällt mir”-Button

Das Düsseldorfer Landgericht macht heute in einem Urteil klar, dass Unternehmen, die den bekannten Gefällt mir – Button auf Ihrer Webseite integriert haben darüber informieren müssen, dass Daten an Facebook übermittelt werden.

Die Daten werden dabei nicht erst übermittelt, wenn ein Nutzer auf den Button klickt, sondern bereits vorher werden durch die Integration auf der Webseite Daten an das Netzwerk übermittelt. Unternehmen können dies durch zusätzliche PlugIns abfangen, die den Gefällt mir-Button erst durch Bestätigung aktivieren. In wie weit der Button dann jedoch noch sinnvoll für viele Webseiten ist, ist jedoch fraglich.

Das Landgericht gab entsprechend dem Kläger (Verbraucherzentrale NRW) Recht. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht. In der Begründung des Urteils wurde festgestellt, dass die Integration des Buttons die Datenschutzvorschriften verletze, weil dadurch die IP-Adresse des Nutzers ohne seine ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde.

“Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht”, sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale, die sich zufrieden mit dem Urteil zeigte.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte 6 Unternehmen bezgl. des Buttons abgemahnt. Bei Peek & Cloppenburg ging es um eine Firmen-Website namens “Fashion ID” (Az. 12O 151/15).

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