Verbraucherschutz kann nun direkt Datenschutz betreiben

Nach der Gesetzesänderung am vergangenen Donnerstag sind nun auch Verbaucherschutz-Verbände in der Lage direkt gegen Unternehmen vorzugehen. Diese Änderung aus dem Unterlassungsklagegesetz wird voraussichtlich dazu führen, dass Unternehmen vermehrt Post erhalten.

Ein anderer wichtiger Punkt in dieser Konext ist, dass Verbraucherschutz-Verbände bei einem Verstoß eine Klage vor einem öffentlichen Gericht erwirken können und dadurch Informationen und im schlimmsten Fall Geschäftsgeheimnisse einem großen Kreis von Personen mitgeteilt wird. Die bisher tätigen Aufsichtsbehörden sind dagegen zur Geheimhaltung verpflichtet.

Unternehmen sollten auf jeden Fall, wenn Sie direkt mit Verbrauchern zu tun haben einen entsprechenden Review Ihres Datenschutzes vornehmen um sicher zu gehen, dass von dieser Seite keine Probleme entstehend.

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