Verbraucherzentrale NRW verklagt Microsoft

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat Microsoft verklagt, weil der US-Konzern eine Abmahnung bzgl. angeblicher unzureichender Datenschutzbestimmungen im aktuellen Betriebsystem Windows 10 ignorierte. Die Klage wurde vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.

Wer von den Vorgängerversionen umsteigt, sieht sich auch aufgrund des “Cloud”-Ansatzes von Windows 10 mit einer deutlich stärkeren Online-Anbindung konfrontiert als noch zu Zeiten von Windows 7. In der Folge können bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste wie der Sprachassistentin “Cortana” oder dem Edge-Browser insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden: etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf wie die Verbraucherzentrale auf Ihrer Webseite schreibt.

Link zum Bericht der Verbraucherzentrale NRW

Keine Zustimmung – kein Upgrade auf Windows 10

Will ein Benutzer einer Vorversion auf das neueste Microsoft-Betriebsystem upgraden, müssen von diesem die Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Microsoft verlangt entsprechend die Einwilligung in die Datenerhebung- und -nutzung für alle Funktionen und Dienste und zwar pauschal entsprechend der eigenen Datenschutzerklärung.

Laut der Verbraucherzentrale NRW benötigen solche Klauseln eine optische Hervorhebung, so dass jeder erkennen kann, welchen Bedingungen man zustimmt. Desweiteren wird die Datenschutzerklärung kritisiert, da diese nicht ausreichend den Nutzer informiert in welche Datenerhebung und -nutzung konkret eingewilligt wird, da die Datenschutzerklärung zu lang, unübersichtlich und unbestimmt sei.

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